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RadInitiative Paderborn

Grundsätze für die Planung einer sicheren Infrastruktur für Fahrräder

Ein Arbeitspapier der RadINI Paderborn

„Wenn niederländische Straßenplaner eine Straße entwerfen, zeichnen sie die Fahrbahn zuerst so schmal wie möglich. Dann fügen sie Radwege hinzu, die so verlaufen, dass Radfahren mit hohen Geschwindigkeiten möglich ist“ BicycleDutch
https://www.youtube.com/watch?v=XpQMgbDJPok

Einleitung

Dieses Dokument liefert Anregungen für konkrete Planungsschritte für den Neubau und den Umbau von Straßen. Es ist dabei im Einklang mit der ‚Vision Zero‘, also „im Zweifel für die Verkehrssicherheit“, und das insbesondere für die schwachen Teilnehmer am Straßenverkehr. Entstanden ist dieses Dokument in der Initiative für Radfahrer in Paderborn aus dem Anspruch heraus, dass gute Lösungen und ihre Details nicht immer wieder neu besprochen werden müssen. Stattdessen werden einheitliche Lösungen und Mindeststandards festgelegt. Das Nicht-einhalten dieser Mindeststandards soll dann begründet werden. Unsere Forderungen gehen über ERA 2010 hinaus und ergänzen sie um zukunfts­weisende Konzepte. Die ERA 2010 sollte als Minimal- oder Mindeststandard verbindlich sein. Weiterhin sind unsere Forderungen im Einklang mit dem Positionspapier des ADFC: "So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr" (siehe https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/so-geht-verkehrswende-infrastrukturelemente-fuer). Eine weitere gute Quelle und Inspiration findet man in den Planungsgrundsätzen unter www.darmstadtfaehrtrad.org

  • Diese Planungsgrundsätze dienen dazu, alles, was mit Radverkehr zu tun hat, etwa die 1,50 m Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, formell und infrastrukturell einklagen zu können.
  • Was alles möglich ist, kann man von den Niederlanden lernen.
  • Auch entsprechende Überzeugungsarbeit könnte nicht schaden, ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbeschränkungen mit entsprechendem Danke/Langsam-Signal.
  • Keine Insellösungen mehr. Immer muss der Übergang zu weiterführenden Strecken gewährleistet sein.
  • Negativbeispiele: Bahnhofstr./Florianstr., Verteilerkreis Scharmede, Abzweig Nordstraße
  • Bei jeder Einzelmaßnahme ist zu prüfen, ob sie alle Faktoren berücksichtigt, die für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wichtig sind, damit nicht unabsichtlich zusätzliche Gefahren entstehen.

1. Radstreifen und Schutzstreifen

  • Radstreifen und Schutzstreifen werden so angelegt, dass sie außerhalb der sogenannten Dooring-Zone von parkenden Kfz liegen.
  • Der Rinnstein wird nicht bei der Berechnung der Breite einbezogen.
  • Schutzstreifen werden in einer Breite von mind. 1,80 m so angelegt, dass Kfz daran gehindert werden, beim Überholen den Mindestabstand gegenüber Radfahrern von 1,50 m zu unterschreiten.
  • Auf diese Regelung wird flankierend mit Schildern, Piktogrammen, Fahrbahn­markierungen und Plakaten aufmerksam gemacht und für entsprechendes Verhalten geworben.
  • Achtung: Das Argument, dass es nicht genügend Platz für Schutzstreifen gibt, entfällt, da diese von Autofahrern in Abwesenheit von Radfahrern befahren werden dürfen.

2. Radwege und Gehwege

  • Radfahrer werden nie gemeinsam mit Fußgängern auf Gehwegen geführt.
  • Bei viel von Kfz befahrenen Straßen werden immer Alternativrouten parallel dazu ausgewiesen. Auf diesen Alternativrouten wird das Fahren von Kfz ‘aktiv’ unattraktiv gestaltet durch z.B. Tempo-30-Zonen, (echte) Fahrradstraßen oder Verengungen.
  • Radwege müssen nicht immer direkt an der Straße verlaufen, werden dann aber deutlich so gekennzeichnet, dass z.B. auswärtige Radfahrer erkennen können, dass sie nicht von ihrer Route fortgeleitet werden und erhebliche Umwege fahren müssen.
  • Bei der Einrichtung aller Radverkehrsanlagen wird der erhöhte Platzbedarf von Kinderanhängern und Lastenfahrrädern berücksichtigt.
  • Damit für Radwege und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Platz geschaffen werden kann, muss die Praxis beendet werden, dem (ruhenden) Autoverkehr Vorrang zu gewähren.

3. Rechts fahren

  • Radwege werden grundsätzlich auf der rechten Seite der Straße angelegt. Die Benutzungspflicht für Radwege, die gegen die Fahrtrichtung verlaufen, wird aufgehoben.
  • Zwei-Richtungs-Radwege werden nur in begründeten Ausnahmefällen eingerichtet. Sie müssen die Anforderungen der ERA betr. Mindestbreite, Ausstattung und Sicherheit an Querungen erfüllen.

4. Kreuzungen

  • Alle Kreuzungen erhalten einheitliche und deutliche Markierungen und Aufstellflächen für Radfahrer vor den Kfz.
  • Es werden grundsätzlich Schutzinseln verwendet. An jeder Kreuzung wird jede Radwegüberfahrt mit einer Anrampung versehen, bei der rechts über den Radweg abbiegende Kfz automatisch gebremst werden.
  • Es wird planerisch sichergestellt, dass immer eine Sichtbeziehung zum Autofahrer hergestellt ist.
  • Sogenannte “freie Rechtsabbieger” werden grundsätzlich nicht mehr errichtet bzw. die bestehenden werden abgeschafft.

5. Grünphasen an Ampeln

  • An allen Ampelkreuzungen bekommt der Radfahrer drei Sekunden vor dem Autoverkehr Grün.
  • Es werden alle Bettelampeln abgeschafft.
  • Trennung der Phasen von abbiegenden Kfz von geradeaus fahrenden Radfahrern. Ampelschaltungen müssen so getaktet werden, dass sich abbiegender und geradeaus fahrender Verkehr gar nicht erst in die Quere kommen.
  • An Kreuzungen mit hohem Radverkehrsanteil wird eine Phase „grün für Fußgänger und Radfahrer in alle Richtungen“ eingerichtet. (Beispiel Penzlinger/Benhauser)

6. Kreisverkehre

  • “Modell Niederlande”: Rad- und Fußwege werden um den Kreisverkehr herum so angelegt, dass Kfz beim Abbiegen aus dem Kreisverkehr den Vorrang von Radfahrern und Fußgängern achten können, ohne den im Kreisverkehr fließenden Kfz-Verkehr zu behindern.
  • Wenn für diese vom Kreisverkehr getrennten Radwege kein Platz ist, werden farbig abgesetzte Schutzstreifen für Radfahrer so auf der Fahrbahn im Kreisverkehr angelegt, dass das Überholen von Radfahrern durch Kfz unmöglich gemacht wird.

7. Ruhender Fahrradverkehr

  • Fahrradabstellanlagen müssen Mindeststandards in puncto Anzahl und Diebstahlsicherheit aufweisen.
  • Sie werden dezentral platziert, so dass die Fußwege für Einkäufe, Behördengänge usw. möglichst kurz ausfallen. Viele kleine Anlagen sind besser als wenige große.
  • In Wohngebieten werden sie in unmittelbarer Nähe der Hauseingänge platziert.
  • Dazu müssen sie gut einsehbar, stabil, gut beleuchtet, überschaubar und gut zugänglich sein.
  • Wünschenswert sind mehr mobile Fahrradständer zu Libori und anderen Events sowie Fahrradboxen in Parkhäusern.
  • Für die Schaffung weiterer Fahrradabstellanlagen darf die Zahl der Parkplätze für Autos verringert werden (Beispiel: Riemekeviertel).

8. Baustelleneinrichtung

  • Für die Führung von Rad- und Gehwegen durch Baustellen werden die Mindeststandards der AGFS eingehalten - Broschüre von 2009: https://issuu.com/agfs-nrw/docs/broschuere_baustellen_2auflage-web